Neue Bestellung

Ausgestellt durch das Zivilstandsamt des Anerkennungsortes.

Ausgestellt für :
  • Ausländischen Verwaltungsbehörden (insbesondere Heimatland)
  • Schweizerische Verwaltungsbehörden (Gemeinden, AHV/IV usw.)
  • Private Institutionen (Krankenversicherung)
  • Arbeitgeber (Familienzulagen)
  • Schulen (Anmeldung)
  • usw.
Anerkennung der Vaterschaft = Bestätigung einer Kindesanerkennung

Gebühr für eine Bestätigung einer Kindesanerkennung : 30 CHF
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Ausgesellt durch das Zivilstandsamt des Wohnortes. Bezieht sich auf Personen, welche nach dem 01.01.2005 ein Ereignis in der Schweiz hatten (Geburt, Einbürgerungsdossier, Heirat ...).

Aktuelle Daten der Bezugsperson des Ehegatten oder des eingetragenen Partners zum Zeitpunkt der Erstellung des Dokuments.

Gebühr für eine Bestätigung über den registrierten Personenstand für ausländische Staatsangehörige oder Staatenlose : 30 CHF
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Ausgestellt durch das Zivilstandsamt des Ortes der Geschlechtsänderung



Gebühr für eine Bestätigung über die Änderung des Geschlechts : 30 CHF
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Ausgestellt durch das Zivilstandsamt des Heimatortes.

Dieses Dokument bestätigt das Datum und den Grund für den Erwerb der Schweizer Staatsangehörigkeit.

Dies kann von ausländischen Behörden verlangt werden.

Gebühr für einen Bürgerrechtsnachweis für schweizerische Staatsangehörige : 30 CHF
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Er wird kostenlos gegen Rückgabe des nicht mehr aktuellen Ausweises ersetzt (nur fehlendes Zivilstandsereignis).
In diesem Fall müssen Sie uns lediglich das Original per Post an unsere Adresse senden.

Ausgestellt durch das Zivilstandsamtes des schweizerischen Heimatortes, bestätigt das Ehedatum und eventuell das Eheauflösungsdatum sowie die gemeinsamen ehelichen Kinder.

Ausgestellt für :
  • Ausländische Verwaltungsbehörden (insbesondere Heimatland)
  • Schweizerische Verwaltungsbehörden (Gemeinden, AHV/IV, Ausweispapiere usw.)
  • Religiöse Institutionen
  • Private Institutionen (Krankenversicherung)
  • Arbeitgeber (Zivilstandsänderung, Geburt usw.)
  • usw.
Dieses Dokument ist nicht gültig für erbrechtliche Zwecke.

Gebühr für einen Familienausweis : 40 CHF
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Ausgestellt durch das Zivilstandsamt des Geburtsortes.

Ausgestellt für :
  • ausländische Verwaltungsbehörden (insbesondere Heimatland)
  • schweizerische Verwaltungsbehörden (Gemeinden, AHV/IV usw.)
  • private Institutionen (Krankenversicherung)
  • Arbeitgeber (Familienzulagen)
  • Schulen (Anmeldung)
  • usw.
Dieses Dokument kann entweder auf einem schweizerischen (3-sprachig: deutsch, französisch und italienisch)
oder internationalen Formular CIEC (5-sprachig: deutsch, französisch, italienisch, englisch und spanisch) angefordert werden.
Bitte geben Sie bei der Rubrik "Grund für die Bestellung" Ihre Wahl ein.


Gebühr für eine Geburtsurkunde : 30 CHF
 
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Ausgestellt durch das Zivilstandsamt des schweizerischen Heimatortes. Der Heimatort darf nicht mit dem Wohnort oder dem Geburtsort verwechselt werden. Bitte prüfen Sie vor der Bestellung Ihren Heimatort auf Ihren Schweizer Ausweisdokumenten. Wenn Ihr Heimatort in einem anderen Kanton liegt, können Sie die Urkunde nicht online auf der Website des Staats Wallis bestellen.

 


Ausgestellt für :
  • die Einwohnerkontrolle des Wohnortes (Registrierung bei der Gemeinde)
  • die Schweizer Vertretung im Ausland zur Immatrikulation
 
Gebühr für einen Heimatschein: 30 CHF
 
WICHTIG : Der Heimatschein kann nur einmal bestellt werden. Wenn Ihr Heimatschein bereits bei einer Einwohnergemeinde deponiert wurde und wenn Ihr Zivilstand oder Ihr Name zwischenzeitlich nicht geändert wurden, können Sie keinen neuen Heimatschein bestellen. In solch einem Fall wenden Sie sich bitte an die betroffene Einwohnergemeinde, um ihn zurückzubekommen.

 

Dieses Dokument ist nicht für ausländische Behörden bestimmt.
 
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Ausgestellt durch das Zivilstandsamt der Umwandlungserkärung.

Dieses Dokument bestätigt das Datum und der Ort der Umwandlungserklärung der eingetragenen Partnerschat in eine Ehe


Gebühr für einen Nachweis der Umwandlung : 30 CHF
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Dieses Dokument wird ausgestellt durch das Zivilstandsamt des schweizerischen Heimatortes für einen schweizerischen Staatsangehörigen und durch das Zivilstandsamt des Wohnortes für eine ausländischen Staatsangehörigen.

Dieses Dokument gibt Auskunft über eine Namensänderung mit Rechtskraftdatum und Grund der Namensänderung.

Es sind nur Änderungen ab 01.01.2005 registriert.

Gebühr für einen Namensnachweis : 30 CHF
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Er wird kostenlos gegen Rückgabe des nicht mehr aktuellen Ausweises ersetzt.
In diesem Fall müssen Sie uns lediglich das Original per Post an unsere Adresse senden.

Ausgestellt durch das Zivilstandsamtes des schweizerischen Heimatortes, bestätigt das Datum der Begründung der Eintragung der Partnerschaft sowie die eventuelle Auflösung sowie gemeinsame Kinder.

Ausgestellt für :
  • Ausländische Verwaltungsbehörden (insbesondere Heimatland, wenn die eingetragene Partnerschaft anerkannt ist)
  • Schweizerische Verwaltungsbehörden (Gemeinden, AHV/IV, Ausweiszentren usw.)
  • Private Institutionen (Krankenversicherung)
  • Arbeitgeber (Zivilstandsänderung, Adoption usw.)
  • usw.
Dieses Dokument gilt nicht für erbrechtliche Zwecke.

Gebühr für einen Partnerschaftsausweis : 40 CHF
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Ausgestellt durch das Zivilstandsamt der Eintragung der Partnerschaft.

Ausgestellt für :
  • schweizerische Verwaltungsbehörden (Grundbuchamt, AHV/IV usw.)
  • Notare, für Partnerschaftsverträge
  • private Institutionen (Versicherungen, Banken usw.)
  • Arbeitgeber
  • usw.
Gebühr für einen Partnerschaftsurkunde : 30 CHF
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Ausgestellt durch das Zivilstandsamt des schweizerischen Heimatortes.
Nur für Schweizer Staatsangehörige.

Ausgestellt für :
  • Schweizerische Verwaltungsbehörden (Gemeinden, AHV/IV usw.)
  • Ausländische Verwaltungsbehörden (Heirat im Ausland, usw.)
  • Private Institutionen (Krankenversicherung, Pensionskasse, Banken, Haushalt usw.)
  • usw.
Gebühr für einen Personenstandsausweis : 30 CHF
 
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Ausgestellt durch das Zivilstandsamt des Todesortes.

Ausgestellt für :
  • den ausländischen Zivilstandsbehörden eines in der Schweiz verstorbenen Ausländers
  • den Verwaltungsbehörden anderer Kantone, wenn der Tod im Kanton Wallis eingetreten ist
  • privaten Institutionen: Banken, Versicherungen, Notare, Erbschaftsbehörden usw.
  • dem Arbeitgeber
  • der Zollverwaltung für die Rückführung der Leiche ins Ausland
  • Grundbuchamt
  • usw.
Gebühr für einen Todesschein:  30 CHF
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Es werden nur Auszüge aus dem Eheregister ausgestellt

Ausgestellt durch das Zivilstandsamt des Eheortes.

Ausgestellt für :
  • ausländische Verwaltungsbehörden (insbesondere Heimatland)
  • schweizerische Verwaltungsbehörden (Grundbuchamt, AHV/IV usw.)
  • private Institutionen (Versicherungen, Banken usw.)
  • Arbeitgeber
  • usw.
Gebühr für einen Eheschein : 30 CHF
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Preis für einen Umschlag : 10 CHF Bestellen